FAQ - Auszahlung

Wann kommt mein Darlehen zustande?

Nach Eingang der vollständig und rechtsgültig unterschriebenen Vertragsunterlagen ist Ihr Darlehensvertrag zustande gekommen und die Widerrufsfrist (14 Tage) beginnt.

Wann erfolgt meine Auszahlung?

Die Auszahlung kann erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Voraussetzungen zur Auszahlung des Darlehens sind in Ihrem Darlehensvertrag aufgeführt.

Was muss ich beachten, wenn ein Grundschuldneueintrag vorgesehen ist?

Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie das Grundschuldbestellungsformular. Dieses benötigt Ihr Notar für die Grundschuldbestellung. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Grundschuldbestellung, als auch die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch zur Auszahlung erfolgt sein müssen.

Was muss ich beachten, wenn die Abtretung einer bestehenden Grundschuld vorgesehen ist?

Die Abtretungserklärung erhalten wir in der Regel direkt von Ihrer bisherigen Bank. Hierfür benötigen wir Ihren Auftrag. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen. Ein Termin bei einem Notar ist normalerweise nicht erforderlich.

Muss die Immobilie besichtigt werden?

Die als Sicherheit vorgesehene(n) Immobilie(n) wird/werden durch einen Sachverständigen besichtigt. Der Besichtigungsbericht wird durch den Sachverständigen erstellt und muss vor Darlehensauszahlung vorliegen. Sofern eine Innenbesichtigung erforderlich ist, wird sich ein Sachverständiger mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

Wie muss ich meine Eigenmittel einsetzen?

Sofern Eigenmittel einzubringen sind, sind diese vollständig und vor der ersten Darlehensauszahlung einzusetzen. Der Nachweis zur Verwendung der Eigenmittel erfolgt durch Einreichung von entsprechenden Zahlungsbelegen.

Bekomme ich einen Nachweis über meine Auszahlung/en?'

Zu jeder Auszahlung erhalten Sie eine Auszahlungsabrechnung. Sofern das Darlehen mit dieser Auszahlung vollständig ausgezahlt wurde, erhalten Sie zusätzlich einen aktuellen Tilgungsplan.