Sicherheiten freigeben
Sie wünschen die Freigabe eines Teils Ihrer hinterlegten Sicherheiten? Das heißt: Sie planen beispielsweise, einen Teil Ihres Grundstücks oder eine Wohnungseinheit zu verkaufen. Oder Sie haben Ihre Baufinanzierung bereits größtenteils getilgt, sodass ein mögliches Zusatzobjekt freigegeben werden kann.
In jedem Fall können Sie dies gleich in die Wege leiten.