Die Person, die als Darlehensnehmer/in bestehen bleibt, verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um den Vertrag zu erfüllen. Hierzu benötigen wir eine neue Selbstauskunft.
Die Person, die den Darlehensvertrag übernimmt, ist künftig auch Eigentümerin der beliehenen Immobilie.
Es ist ausgeschlossen, dass eine neue Person dem Vertrag beitritt - der so genannte Schuldbeitritt ist nicht möglich.
Beauftragen Sie bei uns einen Vertragsaustritt und führen wir Ihren Auftrag aus, berechnen wir für unsere Leistung ein angemessenes Entgelt von mindestens 500 Euro.